ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachfolgend angeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge mit BLUE ONLINE webdesign
& edv-training, Regina Edthaler, Am Schlössl 41 B, 5310 Mondsee, (nachfolgend "Auftragnehmerin"
genannt).
Als Auftraggeber gelten juristische und natürliche
Personen, die von der Auftragnehmerin im Rahmen
eines nachstehend angeführten Dienstleistungsvertrages
Dienstleistungen beziehen.
Alle Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind
auch Vertragsbestandteil zukünftiger Leistungen,
unabhängig davon, ob ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird. Die Gültigkeit
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Leistungsempfängers
wird ausdrücklich abbedungen.
2. Leistung, Vertragsumfang und Gültigkeit
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Domainregistrierung
und Webhosting
- Neuerstellung
eines Internetauftritts
- Überarbeitung eines bestehenden Internetauftritts
- Kostenlose Website-Analyse
- Optimierung einer Website für Suchmaschinen
- Suchmaschineneintragung
- Laufende Wartung der Website
- Hard- und Softwaresupport
- EDV-Schulung
2.2. Das Angebot in Form einer Spezifikation
der zu erbringenden Leistungen wird durch die
schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung)
des Auftraggebers Vertragsgegenstand. Alle Aufträge
und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich
und firmenmäßig gezeichnet werden
und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung
angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne
Umsatzsteuer.
3.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung
der vereinbarten Leistung. Die Rechnung ist
innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig.
3.3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung
fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der
Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in
Höhe von 10,67 % p.a. verpflichtet, sofern
der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Zinsschaden,
der der Auftragnehmerin entstanden ist, geringer
ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender
Ansprüche der Auftragnehmerin, insbesondere
der Nachweis eines höheren Zinsschadens,
wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin
ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, sämtliche
hieraus entstehenden Kosten und Spesen, Inkassokosten
und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.
3.4. Die von der Auftragnehmerin erbrachten
Leistungen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
3.5. Eine Aufrechnung von Forderungen durch
den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Es wird
auch ausgeschlossen, dass der Auftraggeber seine
vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB
zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung
verweigert oder sonstige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte
geltend macht.
3.6. Nachträgliche Änderungswünsche
des Auftraggebers sind als Vertragsänderungen
zu verstehen und bewirken Änderungen der
Preis- und Lieferkonditionen. Sie bedürfen
der Schriftform und werden leistungsbezogen
nach tatsächlichem Aufwand zu dem jeweils
gültigen Stundensatz verrechnet. Zusätzlich
erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil
eines schriftlichen Auftrages sind, werden ebenfalls
nach Aufwand verrechnet.
3.7. Kostenerhöhungen, die durch unrichtige,
unvollständige oder nachträglich geänderte
Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung
gestellte Unterlagen entstehen, sind von der
Auftragnehmerin nicht zu vertreten. Daraus resultierende
Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.8. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten
(z.B. Realisierung in Teilschritten, Schulungen,
etc.) umfassen, ist die Auftragnehmerin berechtigt,
nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder
Leistung Rechnung zu legen.
3.9. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine
bildet eine wesentliche Bedingung für die
Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung
durch die Auftragnehmerin. Die Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Auftragnehmerin,
die laufenden Arbeiten einzustellen und vom
Vertrag zurück zu treten. Alle damit verbundenen
Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber
zu tragen. Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen
tritt bei gänzlichem oder teilweisem Verzug
mit einer Teilzahlung Terminsverlust ein und
wird die gesamte Forderung der Auftragnehmerin
fällig.
3.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelungen zurück zu halten.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Ein Vertragsrücktritt seitens des
Auftraggebers ist nur nach Setzung einer Nachfrist
von mindestens vier Wochen zulässig, sofern
die Auftragnehmerin bei der Nichterfüllung
des Vertrages ein grobes Verschulden trifft.
Der Rücktritt des Auftraggebers hat mittels
eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
4.2. Alle Umstände, die außerhalb
der Einflussmöglichkeit der Auftragnehmerin
liegen, wie insbesondere höhere Gewalt,
Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren,
Erkrankung, etc. entbinden die Auftragnehmerin
von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr
eine neue Festsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.
Dies gilt sinngemäß für alle
Umstände, die der Sphäre des Auftragnehmers
zuzurechnen sind.
4.3. Ein Vertragsrücktritt (Stornierung)
durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher
Zustimmung der Auftragnehmerin möglich.
Hat die Auftragnehmerin ihre Zustimmung zur
Stornierung durch den Auftraggeber erteilt,
so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen
und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr
in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten
Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
4.4. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann
ein bestehender Vertrag von der Auftragnehmerin
jederzeit fristlos gekündigt werden.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Die Einhaltung angestrebter Fertigstellungs-
bzw. Erfüllungstermine ist nur dann möglich,
wenn der Auftraggeber zu den von der Auftragnehmerin
angegebenen Terminen alle notwendigen Informationen,
Arbeiten und Unterlagen vollständig bereit
stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung in
erforderlichem Ausmaß nachkommt. Der Auftraggeber
hat einen Ansprechpartner und Projektverantwortlichen
zu benennen.
5.2. Zu den vom Auftraggeber zeitgerecht bereit
zu stellenden Inhalten gehören insbesondere
sämtliche einzubindenden fehlerfrei getippten
Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen etc.
in digitaler Form. Für die Herstellung
der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich
und garantiert dieser, dass alle Inhalte frei
von Rechten Dritter sind und er alleiniger Inhaber
aller dargebotenen Inhalte ist. Im Falle von
Ansprüchen Dritter verpflichtet sich der
Auftraggeber, die Auftragnehmerin schad- und
klaglos zu halten. Die Auftragnehmerin trifft
in Bezug auf die übergebenen Inhalte keine
Überprüfungspflicht.
5.3. Verzögerungen durch Verletzungen
der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten durch
den Auftraggeber gehen zu seinen Lasten. Vereinbarte
Fertigstellungs- und Liefertermine verlängern
sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen
sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich
zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter
zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt
alleine der Auftragnehmerin.
5.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach
Abschluss der Tätigkeiten den Auftraggeber
samt erbrachter Leistung in einer Referenzliste
zu benennen und einen diesbezüglichen Link
zu schalten.
6. Datenschutz, Geheimhaltung und Datensicherheit
6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet ihre
Mitarbeiter, die Bestimmungen gem. § 20
des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
6.2. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber
hiermit, dass seine persönlichen Daten
zur Vertragsabwicklung gespeichert werden. Zur
Vertragsdurchführung, insbesondere zur
Registrierung von Domain-Namen übermittelt
die Auftragnehmerin notwendige Kundendaten an
beteiligte Dritte. Zur Identifizierung des Domain-Inhabers
werden diese Kundendaten öffentlich in
so genannten "Who-is-Datenbanken"
registriert.
6.3. Der Auftraggeber stimmt weiters zu, dass
die Auftragnehmerin seine Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mäßig
verarbeitet.
6.4. Soweit sich die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung
Dritter bedient, ist sie berechtigt, Informationen
über den Auftraggeber offen zu legen, wenn
dies für die Durchführung und Sicherstellung
der Leistung erforderlich ist. Soweit nicht
schriftlich anders vereinbart, können Informationen
über den Auftraggeber Dritten zugänglich
gemacht werden. Dies gilt insbesondere für
die Übermittlung von Daten, die für
die Anmeldung einer Domain notwendig sind.
7. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt
in Abänderung des § 933 ABGB sechs
Monate. Die Gewährleistung beginnt mit
dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängelrügen
sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare
Mängel betreffen und wenn sie innerhalb
von vier Wochen ab Lieferung der vereinbarten
Leistung schriftlich dokumentiert an die Auftragnehmerin
erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung und
Leistung als genehmigt. Im Fall einer Gewährleistung
steht es der Auftragnehmerin frei, Verbesserung
oder Ersatzlieferung zu leisten. Preisminderung
wird bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit
einvernehmlich ausgeschlossen.
7.2. Korrekturen und Ergänzungen, die
sich bis zur Übergabe der vereinbarten
Leistung aufgrund organisatorisch und programmtechnischer
Mängel, welche von der Auftragnehmerin
zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden
kostenlos von der Auftragnehmerin durchgeführt.
7.3. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose,
sowie Fehler- und Störungsbeseitigung,
die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie
sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen
werden von der Auftragnehmerin gegen Berechnung
durchgeführt. Dies gilt auch für die
Behebung von Mängeln, wenn die Änderungen,
Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von
der Auftragnehmerin selbst oder von dritter
Seite vorgenommen worden sind.
7.4. Bei gerechtfertigter Mängelrüge
werden die Mängel nach angemessener Frist
behoben, wobei der Auftraggeber der Auftragnehmerin
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
7.5. Ferner übernimmt die Auftragnehmerin
keine Gewähr für Fehler, Störungen,
Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten,
Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter
Organisationsmittel und Datenträger, etc.
zurückzuführen sind.
7.6. Soweit Gegenstand des Vertrages die Änderung
oder Ergänzung bereits vorhandener Leistungen
wie z.B. einer Website ist, bezieht sich die
Gewährleistung nur auf die Änderung
oder Ergänzung. Die Gewährleistung
für die ursprüngliche Leistung lebt
dadurch nicht wieder auf. Für Leistungen,
die durch eigene Programmierer des Auftraggebers
bzw. Dritte nachträglich erbracht werden,
entfällt jegliche Gewährleistung durch
die Auftragnehmerin.
8. Haftung
8.1. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.
Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist
mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt.
8.2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge
zu tragen, dass er für übergebene
Texte und Bilder die erforderlichen Urheberrechte
besitzt. Die Auftragnehmerin ist nicht für
die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt,
verantwortlich. Insbesondere ist die Auftragnehmerin
nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche
Rechtsverstöße zu prüfen. Sollten
Dritte die Auftragnehmerin wegen möglicher
Rechtsverstöße in Anspruch nehmen,
die aus den Inhalten resultieren, verpflichtet
sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin von
jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei
zu stellen und der Auftragnehmerin die Kosten
zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung
entstehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht
für Ansprüche, die von Dritten gegen
den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall
von Wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.
Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin schad-
und klaglos zu halten.
8.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für
Schäden, die durch Fehler in der Sphäre
Dritter, deren sich die Auftragnehmerin bedient,
verursacht werden, insbesondere nicht für
die Verfügbarkeit oder Unterbrechung von
Datenleitungen sowie durch einen unbefugten
Zugriff Dritter in das System oder durch Computerviren
etc. vernichtete Dateien. Die Auftragnehmerin
haftet weder für Inhalte noch für
Angaben, Verweise oder Links etc. des Auftraggebers,
mit denen er im Internet auftritt. Der Auftraggeber
hat die Auftragnehmerin diesbezüglich völlig
schad- und klaglos zu halten.
8.4. Die Haftung für Folgeschäden
und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von
Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz
ist einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichteten sich zur
gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede
Abwerbung und Beschäftigung, auch über
Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung
von Aufträgen gearbeitet haben, des anderen
Vertragspartners während der Dauer des
Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des
Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende
Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten
Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes
des Mitarbeiters zu zahlen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist 5310 Mondsee.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich
österreichisches Recht anwendbar.
10.3. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist,
wird für alle Streitigkeiten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
ergeben, das für die Stadt Salzburg sachlich
zuständige Gericht vereinbart.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird
hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt hätten, sofern sie den betreffenden
Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt
für Lücken des Vertrages.
10.5. Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages bedürfen der Schriftform
und der Unterfertigung durch beide Vertragsteile.
Dies gilt auch für Änderungen oder
Abweichungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche
Nebenabreden bestehen keine.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ZU DEN JEWEILIGEN LEISTUNGEN
11. Domainregistrierung und Webhosting
11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten
zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
wenn Gegenstand des Vertrages auch die Domain-Registrierung
und/oder Webhosting durch die Auftragnehmerin
ist.
11.2. Die Domain wird von der jeweiligen Registrierungsstelle
eingerichtet. Die Auftragnehmerin erwirbt bzw.
besitzt daher selbst keine Rechte an diesen
Domains, sondern vermittelt lediglich die Domain-Registrierung
mit der Registrierungsstelle und sorgt für
die notwendigen technischen Voraussetzungen
(DNS).
11.3. Das Vertragsverhältnis über
die Errichtung und Führung der Domain besteht
zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen
Registrierungsstelle. Die Auftragnehmerin tritt
jedoch als Rechnungsstelle auf.
11.3. Bezogen auf die Domain gelten zusätzlich
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Registrierungsstellen.
11.4. Die Registrierung der Domain erfolgt
auf den vom Auftraggeber angegebenen Namen.
Die Auftragnehmerin übernimmt die Domainpflege
und den Domainservice nur, solange die Domain
auf einem Server der Auftragnehmerin gehostet
wird. Bei einem eventuellen Providerwechsel
kann die Domain vom Auftraggeber jederzeit mitgenommen
werden.
11.5. Domains müssen spätesten drei
Monate vor Ablauf der Domain per Einschreiben
schriftlich gekündigt werden, wenn eine
Verlängerung nicht mehr gewünscht
wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert
sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Domains
müssen spätestens einen Monat vor
Ablauf der Domain für ein weiteres Jahr
im Voraus bezahlt werden. Erfolgt diese Bezahlung
nicht zeitgerecht, kann für eine Aufrechterhaltung
der Domain nicht garantiert werden. Die Abrechnung
erfolgt in Abweichung zu Punkt 3. jährlich
im Voraus.
11.6. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei
Verantwortung über die Laufzeit der Registrierung
bei der jeweiligen Registrierungsstelle. Die
Auftragnehmerin verpflichtet sich lediglich,
die Domainregistrierung nach Erteilung des Auftrages
durch den Auftraggeber zu veranlassen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von Ansprüchen
Dritter, gleich welcher Art auch immer, freizustellen,
die sich aus der Reservierung rechtswidriger
Domain-Namen ergeben.
11.7. Bei Webhosting stellt die Auftragnehmerin
dem Auftraggeber Platz auf einem mit dem Internet
verbundenen Server zur Verfügung.
11.8. Der Vertrag für die Nutzung des
Webservers ist mit einer Frist von drei Monaten
vor Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit
(Jahresstichtag) schriftlich per Einschreiben
kündbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist
verlängert sich der Vertrag um ein weiteres
Jahr. Die Abrechnung erfolgt in Abweichung zu
Punkt 3. jährlich im Voraus.
11.9. Von der Auftragnehmerin wird keine Kontrolle
über die Informationsinhalte des Auftraggebers
ausgeübt. Die Daten des Kunden dürfen
keine rechts- oder linksradikalen Inhalte aufweisen
oder in sonstiger Weise gegen rechtliche Bestimmungen
verstoßen. Sollten solche Inhalte festgestellt
werden, wird eine sofortige Löschung der
entsprechenden Seiten aus dem Verzeichnis des
Auftraggebers vorgenommen.
11.10. Darüber hinaus verpflichtet sich
der Auftraggeber, Störungen oder Unterbrechungen
der Netze, über die der Auftraggeber erreichbar
ist, zu unterlassen und die Bestimmungen der
Netzwerkbetreiber einzuhalten und den Server
der Auftragnehmerin nicht für die Übermittlung
von Viren, trojanischen Pferden, Junk-Mails,
Spam-Mails, Kettenbriefen oder sonstigen E-Mail-Massensendungen
zu verwenden. Der Auftraggeber haftet der Auftragnehmerin
für alle Nachteile und Schäden aus
der Missachtung dieser Bestimmungen und hat
sie diesbezüglich schad- und klaglos zu
halten. Für den Fall, dass der Auftraggeber
diese Verhaltensregeln nicht einhält, ist
die Auftragnehmerin jederzeit berechtigt, ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Benutzerzugang
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und
von der weiteren Nutzung des von der Auftragnehmerin
bereit gestellten Servers auszuschließen.
11.12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
gegen die Auftragnehmerin wegen eines Serverausfalles
sind ausgeschlossen.
11.13. Die Nutzung des Servers und der darauf
befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko
des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin übernimmt
keine Haftung für Schäden, die dem
Auftraggeber durch die Bereitstellung oder Übertragung
seiner Dateien oder anderer Informationen im
Internet entstehen. Die Auftragnehmerin übernimmt
auch keine Haftung für direkte oder indirekte
Schäden aufgrund technischer Probleme,
Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler,
Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe.
Alle Ansprüche des Auftraggebers sind auf
den Auftragswert beschränkt. Der Auftraggeber
verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche
und Schäden, die wegen der Bereitstellung
der Dateien des Auftraggebers oder durch die
Nutzung des Servers oder der Software durch
den Auftraggeber von Dritten gegenüber
der Auftragnehmerin geltend gemacht werden.
Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des
Auftraggebers Anspruch auf Unterlassung gegen
die Auftragnehmerin erhoben werden, so ist die
Auftragnehmerin berechtigt, den Zugriff auf
die Dateien so lange zu sperren, bis der Auftraggeber
diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Server
nur gemäß Anweisung der Auftragnehmerin
zu verwenden und haftet für Schäden,
die er der Auftragnehmerin oder anderen Teilnehmern
auf dem Server durch unsachgemäßen
Gebrauch des Servers zufügt.
11.14. Die Auftragnehmerin übernimmt keine
Verantwortung oder Haftung für Fremddienste,
bei denen die Auftragnehmerin lediglich Vermittlerfunktion
hat.
11.15. Liegt ein Zahlungsverzug des Auftraggebers
vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ohne
schriftliche Vorwarnung, das Webhosting umgehend
einzustellen. Daraus resultierende Schäden
sind vom Auftraggeber selbst zu verantworten.
Darüber hinaus kann ein bestehender Vertrag
von der Auftragnehmerin in einem solchen Fall
jederzeit fristlos gekündigt werden.
12. Webdesign
12.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten
zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
wenn Gegenstand des Vertrages, die Neuerstellung
eines Internetauftritts, die Überarbeitung
eines bestehenden Internetauftritts, die kostenlose
Website-Analyse, die Optimierung einer Website
für Suchmaschinen, die Suchmaschineneintragung
und/oder die laufende Wartung der Website ist.
12.2. Gegenstand eines Vertrages über
die Neuerstellung eines Internetauftritts ist
die Entwicklung eines Konzeptes für eine
Website und die Erstellung der Website. Die
Einstellung der Website in das World Wide Web
auf einem eigenen oder fremden Server sowie
die Beschaffung einer Internet-Domain ist nur
dann Gegenstand des Vertrages, wenn die Auftragnehmerin
damit vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt
wurde. Die Bestandteile der zu erstellenden
Website werden in einem abzuschließenden
und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag
festgehalten.
12.3. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich,
eine gebrauchstaugliche Website im HTML-Format
zu erstellen.
12.4. Die Auftragnehmerin erarbeitet zunächst
ein Konzept für die Struktur der Website.
Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis
über hierarchische Gliederung der einzelnen
Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept,
die Platzierung von Links und - soweit vereinbart
- die Einbindung eines E-Mail-Fensters (Konzeptphase).
12.5. Nach Fertigstellung des Konzepts und
nach schriftlicher Freigabe des Konzepts durch
den Auftraggeber erstellt die Auftragnehmerin
eine Basisversion der Web-Site auf der Grundlage
des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion
muss die Struktur der Web-Site erkennen lassen,
die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten
und die notwendige Grundfunktionalität
aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität
gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit
der Links, die die einzelnen Web-Siten verbinden
(Entwurfsphase).
12.6. Nach Fertigstellung der Basisversion
und deren schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber
erstellt die Auftragnehmerin die Endversion
der Web-Site (Herstellungsphase).
12.7. Die Optimierungsdaten werden im abzuschließenden
und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag
konkretisiert.
12.8. Bilder, Bilddateien und Animationen sind
so abzuspeichern, dass sie mit den im Webdesign-Vertrag
spezifizierten Browsern uneingeschränkt
zu betrachten sind. Der Auftraggeber stellt
der Auftragnehmerin die in die Website einzubindenden
Texte und die Bilddateien (Fotos, Grafiken,
Logos etc.) zur Verfügung. Form, Qualität
und Dateiformat werden in dem abzuschließenden
und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag
näher spezifiziert.
12.9. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin
die Titel (title) der einzelnen Web-Seiten,
einige Schlüsselworte (keywords) zu jeder
Site und jeweils eine Beschreibung (description)
der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung,
damit titles, keywords und descriptions mittels
Mega-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten
integriert werden können.
12.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
die zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens
unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase
der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen.
12.11. Sobald die Auftragnehmerin ein Konzept
erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen
erfüllt, verpflichtet sich der Auftraggeber
diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung
freizugeben. Nach Erstellung einer Basisversion
der Web-Site durch die Auftragnehmerin, die
den vertraglichen Anforderungen entspricht,
verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion
durch schriftliche Erklärung frei zu geben.
12.12. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der
Web-Site verpflichtet, sofern die Web-Site den
vertraglichen Anforderungen entspricht.
12.13. Während der Herstellungsphase ist
die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber
einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme
vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme
verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile
der Web-Site den vertraglichen Anforderungen
entsprechen.
12.14. Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen auf der Internetadresse,
welche im abzuschließenden und vom Auftraggeber
zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festzuhalten
ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten
der Auftragnehmerin dürfen ohne deren ausdrückliche
Zustimmung vom Auftraggeber weder im Original
noch im Falle der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen -
ist unzulässig.
12.15. Die Auftragnehmerin überträgt
dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit
nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der schriftlichen Form. Bis zur gänzlichen
Entrichtung des vom Auftraggeber geschuldeten
Entgeltes verbleiben sämtliche urheberrechtlichen
Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
12.16. An geeigneten Stellen werden in die
Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung der
Auftragnehmerin aufgenommen. Der Auftraggeber
ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne
ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin
zu entfernen.
12.17. Das Entgelt besteht in einer auf dem
Angebot der Auftragnehmerin basierenden Pauschalvergütung.
Für Mehraufwendungen, die über die
gemäß dem Auftrag von der Auftragnehmerin
geschuldeten Leistungen hinausgehen, wird eine
Stundenvergütung vereinbart. Als vergütungspflichtige
Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen,
die die Auftragnehmerin getätigt hat, weil
die Auftragnehmerin nach Freigabe des Konzepts,
nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen
auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen
vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen,
die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden
sind. Derartige Mehraufwendungen werden ebenfalls
einem zu vereinbarenden Stundensatz vom Auftraggeber
vergütet. Unabhängig von der Vergütungsart
ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen
Mehraufwand der Auftragnehmerin mit einem festzulegenden
Stundensatz für HTML-Programmierung und
für Datenbankprogrammierung zu vergüten,
der daraus resultiert, dass der Auftraggeber
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen
ist.
12.18. Ein bestimmter Fertigstellungstermin
kann vereinbart werden. Wurde ein solcher vereinbart,
ist dieser Termin für die Auftragnehmerin
nicht verbindlich, sofern er aus Gründen
nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber
zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im
Falle einer Pflichtenverletzung durch den Auftraggeber.
12.19. Ist Gegenstand des Auftrages die Überarbeitung
eines bestehenden Internetauftrittes, erfolgt
diese durch die Auftragnehmerin erst nach Vorlage
einer schriftlichen Zustimmung des Urhebers
dieser Website. Ist ein solcher ausdrücklich
nicht vorhanden, hat der Auftraggeber eine schriftliche
Erklärung des Inhalts abzugeben, dass er
selbst die Urheberrechte innehat und der Überarbeitung
der Website zustimmt sowie im Falle von Ansprüchen
von dritter Seite, die Auftragnehmerin schad-
und klaglos hält.
12.20. Eine kostenlose Website-Analyse erfolgt
nach Vereinbarung in Form einer schriftlichen
Zusammenfassung der Analyse durch die Auftragnehmerin
oder in einem persönlichen Gespräch
zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber.
12.21. Der Webauftritt wird für fünf
Suchbegriffe, die gemeinsam mit dem Auftraggeber
erarbeitet werden, optimiert.
12.22. Bei manuellen Eintragungen in Suchmaschinen
wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt
und erfolgt sie bei Bedarf nochmals. Die Umsetzung
wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten
und in Abhängigkeit von der jeweiligen
Suchmaschine durchgeführt. Die Auftragnehmerin
weist darauf hin, dass der Betreiber der Suchmaschine
für den jeweiligen Inhalt verantwortlich
ist und die Auftragnehmerin nur die Eintragung
nach den jeweiligen Vorgaben durchführt.
Die Auftragnehmerin nimmt daher ausschließlich
die Eintragung vor und leistet keine Gewähr
dafür, dass der Auftraggeber mit der Suchmaschine
auch gefunden wird.
12.23. Die laufende Wartung der Website wird
nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Auftragnehmerin
übernimmt keine Haftung für Eingriffe
des Auftraggebers selbst, seiner Mitarbeiter
oder seiner Erfüllungsgehilfen.
12.25. Der Auftraggeber allein ist für
die Inhalte seiner Web-Site verantwortlich und
versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt
weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-,
Datenschutzrechte etc) verletzt werden, noch
gegen bestehende Gesetze oder Rechtsnormen verstoßen
wird.
13. Hard- und Softwaresupport
13.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten
zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
wenn Gegenstand des Vertrages Hard- und Softwaresupport
ist, die Lieferung und Installation von PC´s,
Druckern, sonstiger Hardware und Software ist,
welcher auch Software-Troubleshooting, Einschulungen
und das Einspielen von Updates etc. umfassen
kann.
13.2. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung
von Hard- und/oder Software, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden
Listenpreise zu verrechnen. Alle anderen Leistungen
(Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung,
Umstellungsunterstützung, Beratung etc.)
werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
13.3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und
Rechnung des Auftraggebers. Teillieferungen
sind möglich. Sofern nichts anderes vereinbart
wurde, wird die Verpackung dem Auftraggeber
zusätzlich in Rechung gestellt. Beanstandungen
aus Transportschäden hat der Auftraggeber
sofort nach Empfang der Ware beim Transporteur
und bei der Auftragnehmerin vorzubringen.
13.4. Bei dem Begriff "Herstellergarantie"
handelt es sich um eine freiwillige Garantieleistung
des Herstellers, der sich verpflichtet, innerhalb
des zugesagten Zeitraumes schadhaft gewordenen
Komponenten des Gerätes auszutauschen.
Damit eventuell notwendig werdende Herstellungsarbeiten,
wie zBsp. das Neu-Aufsetzen eines Rechners unterliegt
nicht dieser Garantie, sondern stellen Dienstleistungen
der Auftragnehmerin dar, die nach tatsächlichem
Aufwand verrechnet werden.
13.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für
Schäden, die durch Maschinenfehler und/oder
Störungen, Lieferzeitüberschreitungen
(auch bei Ersatzteilen) entstehen, ausgenommen
in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für Folgeschäden ist
jedenfalls ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin
übernimmt keinerlei Haftung für Auswirkungen
der installierten Hard- und Software auf bereits
vorhandene bzw bestehende Hard- und Software
des Auftraggebers.
13.6. Nach dem gegenwärtigen technischen
Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen
und in der Hardware nicht völlig ausgeschlossen
werden. Seitens der Auftragnehmerin werden weder
bestimmte Eigenschaften der Software-Programme
oder der Hardware noch ihre Tauglichkeit für
Kundenzwecke und -bedürfnisse zugesichert.
Dies gilt sowohl für Hard- und Software,
die vom Auftragnehmer beigebracht wurde, als
auch für solche, die von der Auftragnehmerin
geliefert wurden.
13.7. Wird die Software und/oder Hardware vom
Auftraggeber beigestellt, garantiert dieser
der Auftragnehmerin, dass er die erforderlichen
Eigentums- und Nutzungsrechte daran besitzt.
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen
Dritter, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin
schad- und klaglos zu halten.
13.8. Bei der Lieferung von Standardsoftware
bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung
die Kenntnis des Leistungsumfanges des bestellten
Programmes. Mit der Lieferung der Software erwirbt
der Auftragnehmer nur ein Nutzungsrecht. Die
Programme bleiben Eigentum des Herstellers und
sind dessen Lizenzbedingungen vom Auftraggeber
zu beachten.
14. EDV-Schulungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich
zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
wenn Gegenstand des Vertragsverhältnisses
die Durchführung von EDV-Schulungen durch
die Auftragnehmerin ist.
Die Leistung der Auftragnehmerin besteht aus
der Organisation und Durchführung von Schulungen
im EDV-technischen Bereich. Inhalt und Gegenstand
der Schulung bestimmen sich nach dem von der
Auftragnehmerin erstellten Angebot.
Die Schulungen finden in den Geschäftsräumlichkeiten
des Auftraggebers statt. Die Räumlichkeiten
werden vom Auftraggeber der Auftragnehmerin
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, an die Auftragnehmerin
das vereinbarte Trainingshonorar, die Skripten
und das amtliche Kilometergeld für die
Hin- und Rückfahrt zu bezahlen. Wird ein
Schulungsraum angemietet, trägt die Kosten
hiefür der Auftraggeber.
Die Teilnehmerzahl hängt von den örtlichen
Gegebenheiten ab und ist grundsätzlich
auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt. Für
jeden Teilnehmer hat ein eigener PC zur Verfügung
zu stehen. Über die Skripten hinausgehende
Arbeitsunterlagen und Behelfe werden von der
Auftragnehmerin nicht zur Verfügung gestellt.
Das Entgelt der Auftragnehmerin für die
Schulung ist dem von der Auftragnehmerin erstellten
Angebot zu entnehmen. Eine Stornierung der Schulung
durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen,
wobei der Zeitpunkt des Einlangens bei der Auftragnehmerin
gilt. Eine Stornierung der Schulung ist bis
14 Werktage vor dem festgelegten Termin kostenfrei
möglich. Erfolgt die Stornierung zwischen
14 und 5 Werktagen vor der Schulung, wird eine
Stornogebühr von 50% des Schulungshonorares
von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt.
Bereits angefallene Auslagen wie zBsp für
die Anfertigung der Skripten sind ebenfalls
vom Auftraggeber zu bezahlen. Erfolgt die Stornierung
der Schulung durch den Auftraggeber später
als 5 Werktage vor der Schulung, ist der gesamte
Schulungsbetrag zuzüglich angefallener
Auslagen (Skripten etc.) vom Auftraggeber zu
bezahlen. Wird ein Ersatztermin vereinbart,
kommt die Stornoregelung für den ursprünglichen
Termin dann nicht zur Anwendung, wenn die Auftragnehmerin
einem Ersatztermin (Verlegung) schriftlich zustimmt
hat und von der Auftragnehmerin der neue Termin
schriftlich bestätigt wurde. Die Stornobedingungen
gelten dann für den neuen Termin sinngemäß.
Wird die Auftragnehmerin durch ein unvorhersehbares
und unabwendbares Ereignis (zBsp. Erkrankung)
daran gehindert, die Schulung vorzunehmen und
ist auch kein Ersatztrainer verfügbar,
wird zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber
ein Ersatztermin vereinbart, der von der Auftragnehmerin
schriftlich bestätigt wird. Die Auftragnehmerin
ist in einem solchen Falle jedoch nicht verpflichtet,
dem Auftraggeber allenfalls damit verbundene
Auslagen, Mehraufwendungen oder zusätzliche
Kosten zu ersetzen; dies gilt auch in dem Fall,
in welchem kein Ersatztermin vereinbart wird
und die Schulung schließlich entfällt.
Der Auftraggeber kann aus einer Verschiebung
oder einem Entfall der Schulung keine Ersatzansprüche
welcher Art auch immer gegenüber der Auftragnehmerin
ableiten.
Ausgabe Oktober 2010
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