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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit BLUE ONLINE webdesign & edv-training, Regina Edthaler, Am Schlössl 41 B, 5310 Mondsee, (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt).

Als Auftraggeber gelten juristische und natürliche Personen, die von der Auftragnehmerin im Rahmen eines nachstehend angeführten Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.

Alle Leistungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind auch Vertragsbestandteil zukünftiger Leistungen, unabhängig davon, ob ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Leistungsempfängers wird ausdrücklich abbedungen.

2. Leistung, Vertragsumfang und Gültigkeit

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

- Domainregistrierung und Webhosting
- Neuerstellung eines Internetauftritts
- Überarbeitung eines bestehenden Internetauftritts
- Kostenlose Website-Analyse
- Optimierung einer Website für Suchmaschinen
- Suchmaschineneintragung
- Laufende Wartung der Website
- Hard- und Softwaresupport
- EDV-Schulung

2.2. Das Angebot in Form einer Spezifikation der zu erbringenden Leistungen wird durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Auftraggebers Vertragsgegenstand. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

3.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig.

3.3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10,67 % p.a. verpflichtet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der der Auftragnehmerin entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche der Auftragnehmerin, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, wird dadurch nicht ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten und Spesen, Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.

3.4. Die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

3.5. Eine Aufrechnung von Forderungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Es wird auch ausgeschlossen, dass der Auftraggeber seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigert oder sonstige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend macht.

3.6. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers sind als Vertragsänderungen zu verstehen und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen. Sie bedürfen der Schriftform und werden leistungsbezogen nach tatsächlichem Aufwand zu dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

3.7. Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.8. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Realisierung in Teilschritten, Schulungen, etc.) umfassen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

3.9. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Auftragnehmerin, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen tritt bei gänzlichem oder teilweisem Verzug mit einer Teilzahlung Terminsverlust ein und wird die gesamte Forderung der Auftragnehmerin fällig.

3.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1. Ein Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers ist nur nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen zulässig, sofern die Auftragnehmerin bei der Nichterfüllung des Vertrages ein grobes Verschulden trifft. Der Rücktritt des Auftraggebers hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

4.2. Alle Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Auftragnehmerin liegen, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren, Erkrankung, etc. entbinden die Auftragnehmerin von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine neue Festsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt. Dies gilt sinngemäß für alle Umstände, die der Sphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind.

4.3. Ein Vertragsrücktritt (Stornierung) durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich. Hat die Auftragnehmerin ihre Zustimmung zur Stornierung durch den Auftraggeber erteilt, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

4.4. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von der Auftragnehmerin jederzeit fristlos gekündigt werden.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Die Einhaltung angestrebter Fertigstellungs- bzw. Erfüllungstermine ist nur dann möglich, wenn der Auftraggeber zu den von der Auftragnehmerin angegebenen Terminen alle notwendigen Informationen, Arbeiten und Unterlagen vollständig bereit stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung in erforderlichem Ausmaß nachkommt. Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner und Projektverantwortlichen zu benennen.

5.2. Zu den vom Auftraggeber zeitgerecht bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden fehlerfrei getippten Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen etc. in digitaler Form. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich und garantiert dieser, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Im Falle von Ansprüchen Dritter verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten. Die Auftragnehmerin trifft in Bezug auf die übergebenen Inhalte keine Überprüfungspflicht.

5.3. Verzögerungen durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber gehen zu seinen Lasten. Vereinbarte Fertigstellungs- und Liefertermine verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Auswahl dieser Dritten obliegt alleine der Auftragnehmerin.

5.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach Abschluss der Tätigkeiten den Auftraggeber samt erbrachter Leistung in einer Referenzliste zu benennen und einen diesbezüglichen Link zu schalten.


6. Datenschutz, Geheimhaltung und Datensicherheit

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gem. § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

6.2. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber hiermit, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden. Zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Registrierung von Domain-Namen übermittelt die Auftragnehmerin notwendige Kundendaten an beteiligte Dritte. Zur Identifizierung des Domain-Inhabers werden diese Kundendaten öffentlich in so genannten "Who-is-Datenbanken" registriert.

6.3. Der Auftraggeber stimmt weiters zu, dass die Auftragnehmerin seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mäßig verarbeitet.

6.4. Soweit sich die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung Dritter bedient, ist sie berechtigt, Informationen über den Auftraggeber offen zu legen, wenn dies für die Durchführung und Sicherstellung der Leistung erforderlich ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig sind.

7. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung des § 933 ABGB sechs Monate. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen ab Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert an die Auftragnehmerin erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt. Im Fall einer Gewährleistung steht es der Auftragnehmerin frei, Verbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Preisminderung wird bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen.

7.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorisch und programmtechnischer Mängel, welche von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der Auftragnehmerin durchgeführt.

7.3. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose, sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der Auftragnehmerin gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn die Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von der Auftragnehmerin selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

7.4. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel nach angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

7.5. Ferner übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr für Fehler, Störungen, Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, etc. zurückzuführen sind.

7.6. Soweit Gegenstand des Vertrages die Änderung oder Ergänzung bereits vorhandener Leistungen wie z.B. einer Website ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf. Für Leistungen, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich erbracht werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die Auftragnehmerin.

8. Haftung

8.1. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt.

8.2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er für übergebene Texte und Bilder die erforderlichen Urheberrechte besitzt. Die Auftragnehmerin ist nicht für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, verantwortlich. Insbesondere ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Sollten Dritte die Auftragnehmerin wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei zu stellen und der Auftragnehmerin die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von Wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten.

8.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch Fehler in der Sphäre Dritter, deren sich die Auftragnehmerin bedient, verursacht werden, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit oder Unterbrechung von Datenleitungen sowie durch einen unbefugten Zugriff Dritter in das System oder durch Computerviren etc. vernichtete Dateien. Die Auftragnehmerin haftet weder für Inhalte noch für Angaben, Verweise oder Links etc. des Auftraggebers, mit denen er im Internet auftritt. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.

8.4. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichteten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung von Aufträgen gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Erfüllungsort ist 5310 Mondsee.

10.2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

10.3. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, das für die Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

10.5. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterfertigung durch beide Vertragsteile. Dies gilt auch für Änderungen oder Abweichungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen keine.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ZU DEN JEWEILIGEN LEISTUNGEN


11. Domainregistrierung und Webhosting

11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Gegenstand des Vertrages auch die Domain-Registrierung und/oder Webhosting durch die Auftragnehmerin ist.

11.2. Die Domain wird von der jeweiligen Registrierungsstelle eingerichtet. Die Auftragnehmerin erwirbt bzw. besitzt daher selbst keine Rechte an diesen Domains, sondern vermittelt lediglich die Domain-Registrierung mit der Registrierungsstelle und sorgt für die notwendigen technischen Voraussetzungen (DNS).

11.3. Das Vertragsverhältnis über die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Registrierungsstelle. Die Auftragnehmerin tritt jedoch als Rechnungsstelle auf.

11.3. Bezogen auf die Domain gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstellen.

11.4. Die Registrierung der Domain erfolgt auf den vom Auftraggeber angegebenen Namen. Die Auftragnehmerin übernimmt die Domainpflege und den Domainservice nur, solange die Domain auf einem Server der Auftragnehmerin gehostet wird. Bei einem eventuellen Providerwechsel kann die Domain vom Auftraggeber jederzeit mitgenommen werden.

11.5. Domains müssen spätesten drei Monate vor Ablauf der Domain per Einschreiben schriftlich gekündigt werden, wenn eine Verlängerung nicht mehr gewünscht wird. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Domains müssen spätestens einen Monat vor Ablauf der Domain für ein weiteres Jahr im Voraus bezahlt werden. Erfolgt diese Bezahlung nicht zeitgerecht, kann für eine Aufrechterhaltung der Domain nicht garantiert werden. Die Abrechnung erfolgt in Abweichung zu Punkt 3. jährlich im Voraus.

11.6. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Verantwortung über die Laufzeit der Registrierung bei der jeweiligen Registrierungsstelle. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich lediglich, die Domainregistrierung nach Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber zu veranlassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art auch immer, freizustellen, die sich aus der Reservierung rechtswidriger Domain-Namen ergeben.

11.7. Bei Webhosting stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber Platz auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung.

11.8. Der Vertrag für die Nutzung des Webservers ist mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit (Jahresstichtag) schriftlich per Einschreiben kündbar. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Abrechnung erfolgt in Abweichung zu Punkt 3. jährlich im Voraus.

11.9. Von der Auftragnehmerin wird keine Kontrolle über die Informationsinhalte des Auftraggebers ausgeübt. Die Daten des Kunden dürfen keine rechts- oder linksradikalen Inhalte aufweisen oder in sonstiger Weise gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Sollten solche Inhalte festgestellt werden, wird eine sofortige Löschung der entsprechenden Seiten aus dem Verzeichnis des Auftraggebers vorgenommen.

11.10. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Störungen oder Unterbrechungen der Netze, über die der Auftraggeber erreichbar ist, zu unterlassen und die Bestimmungen der Netzwerkbetreiber einzuhalten und den Server der Auftragnehmerin nicht für die Übermittlung von Viren, trojanischen Pferden, Junk-Mails, Spam-Mails, Kettenbriefen oder sonstigen E-Mail-Massensendungen zu verwenden. Der Auftraggeber haftet der Auftragnehmerin für alle Nachteile und Schäden aus der Missachtung dieser Bestimmungen und hat sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Für den Fall, dass der Auftraggeber diese Verhaltensregeln nicht einhält, ist die Auftragnehmerin jederzeit berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Benutzerzugang mit sofortiger Wirkung zu kündigen und von der weiteren Nutzung des von der Auftragnehmerin bereit gestellten Servers auszuschließen.

11.12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen eines Serverausfalles sind ausgeschlossen.

11.13. Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen. Die Auftragnehmerin übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Alle Ansprüche des Auftraggebers sind auf den Auftragswert beschränkt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Auftraggebers oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Auftraggeber von Dritten gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Auftraggebers Anspruch auf Unterlassung gegen die Auftragnehmerin erhoben werden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Auftraggeber diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Server nur gemäß Anweisung der Auftragnehmerin zu verwenden und haftet für Schäden, die er der Auftragnehmerin oder anderen Teilnehmern auf dem Server durch unsachgemäßen Gebrauch des Servers zufügt.

11.14. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fremddienste, bei denen die Auftragnehmerin lediglich Vermittlerfunktion hat.

11.15. Liegt ein Zahlungsverzug des Auftraggebers vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ohne schriftliche Vorwarnung, das Webhosting umgehend einzustellen. Daraus resultierende Schäden sind vom Auftraggeber selbst zu verantworten. Darüber hinaus kann ein bestehender Vertrag von der Auftragnehmerin in einem solchen Fall jederzeit fristlos gekündigt werden.

12. Webdesign

12.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Gegenstand des Vertrages, die Neuerstellung eines Internetauftritts, die Überarbeitung eines bestehenden Internetauftritts, die kostenlose Website-Analyse, die Optimierung einer Website für Suchmaschinen, die Suchmaschineneintragung und/oder die laufende Wartung der Website ist.

12.2. Gegenstand eines Vertrages über die Neuerstellung eines Internetauftritts ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website. Die Einstellung der Website in das World Wide Web auf einem eigenen oder fremden Server sowie die Beschaffung einer Internet-Domain ist nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn die Auftragnehmerin damit vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt wurde. Die Bestandteile der zu erstellenden Website werden in einem abzuschließenden und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festgehalten.

12.3. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website im HTML-Format zu erstellen.

12.4. Die Auftragnehmerin erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail-Fensters (Konzeptphase).

12.5. Nach Fertigstellung des Konzepts und nach schriftlicher Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt die Auftragnehmerin eine Basisversion der Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Web-Site erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Siten verbinden (Entwurfsphase).

12.6. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erstellt die Auftragnehmerin die Endversion der Web-Site (Herstellungsphase).

12.7. Die Optimierungsdaten werden im abzuschließenden und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag konkretisiert.

12.8. Bilder, Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den im Webdesign-Vertrag spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die in die Website einzubindenden Texte und die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) zur Verfügung. Form, Qualität und Dateiformat werden in dem abzuschließenden und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag näher spezifiziert.

12.9. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die Titel (title) der einzelnen Web-Seiten, einige Schlüsselworte (keywords) zu jeder Site und jeweils eine Beschreibung (description) der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung, damit titles, keywords und descriptions mittels Mega-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.

12.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen.

12.11. Sobald die Auftragnehmerin ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, verpflichtet sich der Auftraggeber diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freizugeben. Nach Erstellung einer Basisversion der Web-Site durch die Auftragnehmerin, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung frei zu geben.

12.12. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Web-Site verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht.

12.13. Während der Herstellungsphase ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

12.14. Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen auf der Internetadresse, welche im abzuschließenden und vom Auftraggeber zu unterfertigenden Webdesign-Vertrag festzuhalten ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten der Auftragnehmerin dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung vom Auftraggeber weder im Original noch im Falle der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

12.15. Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Form. Bis zur gänzlichen Entrichtung des vom Auftraggeber geschuldeten Entgeltes verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.

12.16. An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung der Auftragnehmerin aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu entfernen.

12.17. Das Entgelt besteht in einer auf dem Angebot der Auftragnehmerin basierenden Pauschalvergütung. Für Mehraufwendungen, die über die gemäß dem Auftrag von der Auftragnehmerin geschuldeten Leistungen hinausgehen, wird eine Stundenvergütung vereinbart. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die die Auftragnehmerin getätigt hat, weil die Auftragnehmerin nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden ebenfalls einem zu vereinbarenden Stundensatz vom Auftraggeber vergütet. Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand der Auftragnehmerin mit einem festzulegenden Stundensatz für HTML-Programmierung und für Datenbankprogrammierung zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

12.18. Ein bestimmter Fertigstellungstermin kann vereinbart werden. Wurde ein solcher vereinbart, ist dieser Termin für die Auftragnehmerin nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Pflichtenverletzung durch den Auftraggeber.

12.19. Ist Gegenstand des Auftrages die Überarbeitung eines bestehenden Internetauftrittes, erfolgt diese durch die Auftragnehmerin erst nach Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Urhebers dieser Website. Ist ein solcher ausdrücklich nicht vorhanden, hat der Auftraggeber eine schriftliche Erklärung des Inhalts abzugeben, dass er selbst die Urheberrechte innehat und der Überarbeitung der Website zustimmt sowie im Falle von Ansprüchen von dritter Seite, die Auftragnehmerin schad- und klaglos hält.

12.20. Eine kostenlose Website-Analyse erfolgt nach Vereinbarung in Form einer schriftlichen Zusammenfassung der Analyse durch die Auftragnehmerin oder in einem persönlichen Gespräch zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber.

12.21. Der Webauftritt wird für fünf Suchbegriffe, die gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeitet werden, optimiert.

12.22. Bei manuellen Eintragungen in Suchmaschinen wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und erfolgt sie bei Bedarf nochmals. Die Umsetzung wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten und in Abhängigkeit von der jeweiligen Suchmaschine durchgeführt. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass der Betreiber der Suchmaschine für den jeweiligen Inhalt verantwortlich ist und die Auftragnehmerin nur die Eintragung nach den jeweiligen Vorgaben durchführt. Die Auftragnehmerin nimmt daher ausschließlich die Eintragung vor und leistet keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber mit der Suchmaschine auch gefunden wird.

12.23. Die laufende Wartung der Website wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Eingriffe des Auftraggebers selbst, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

12.25. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Web-Site verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze oder Rechtsnormen verstoßen wird.

13. Hard- und Softwaresupport

13.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Gegenstand des Vertrages Hard- und Softwaresupport ist, die Lieferung und Installation von PC´s, Druckern, sonstiger Hardware und Software ist, welcher auch Software-Troubleshooting, Einschulungen und das Einspielen von Updates etc. umfassen kann.

13.2. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung von Hard- und/oder Software, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise zu verrechnen. Alle anderen Leistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, Beratung etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

13.3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Teillieferungen sind möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Verpackung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechung gestellt. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transporteur und bei der Auftragnehmerin vorzubringen.

13.4. Bei dem Begriff "Herstellergarantie" handelt es sich um eine freiwillige Garantieleistung des Herstellers, der sich verpflichtet, innerhalb des zugesagten Zeitraumes schadhaft gewordenen Komponenten des Gerätes auszutauschen. Damit eventuell notwendig werdende Herstellungsarbeiten, wie zBsp. das Neu-Aufsetzen eines Rechners unterliegt nicht dieser Garantie, sondern stellen Dienstleistungen der Auftragnehmerin dar, die nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.

13.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen (auch bei Ersatzteilen) entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für Auswirkungen der installierten Hard- und Software auf bereits vorhandene bzw bestehende Hard- und Software des Auftraggebers.

13.6. Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Software-Programmen und in der Hardware nicht völlig ausgeschlossen werden. Seitens der Auftragnehmerin werden weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme oder der Hardware noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke und -bedürfnisse zugesichert. Dies gilt sowohl für Hard- und Software, die vom Auftragnehmer beigebracht wurde, als auch für solche, die von der Auftragnehmerin geliefert wurden.

13.7. Wird die Software und/oder Hardware vom Auftraggeber beigestellt, garantiert dieser der Auftragnehmerin, dass er die erforderlichen Eigentums- und Nutzungsrechte daran besitzt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten.

13.8. Bei der Lieferung von Standardsoftware bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges des bestellten Programmes. Mit der Lieferung der Software erwirbt der Auftragnehmer nur ein Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers und sind dessen Lizenzbedingungen vom Auftraggeber zu beachten.

14. EDV-Schulungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Durchführung von EDV-Schulungen durch die Auftragnehmerin ist.

Die Leistung der Auftragnehmerin besteht aus der Organisation und Durchführung von Schulungen im EDV-technischen Bereich. Inhalt und Gegenstand der Schulung bestimmen sich nach dem von der Auftragnehmerin erstellten Angebot.

Die Schulungen finden in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftraggebers statt. Die Räumlichkeiten werden vom Auftraggeber der Auftragnehmerin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die Auftragnehmerin das vereinbarte Trainingshonorar, die Skripten und das amtliche Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt zu bezahlen. Wird ein Schulungsraum angemietet, trägt die Kosten hiefür der Auftraggeber.

Die Teilnehmerzahl hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und ist grundsätzlich auf maximal 10 Teilnehmer beschränkt. Für jeden Teilnehmer hat ein eigener PC zur Verfügung zu stehen. Über die Skripten hinausgehende Arbeitsunterlagen und Behelfe werden von der Auftragnehmerin nicht zur Verfügung gestellt.

Das Entgelt der Auftragnehmerin für die Schulung ist dem von der Auftragnehmerin erstellten Angebot zu entnehmen. Eine Stornierung der Schulung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen, wobei der Zeitpunkt des Einlangens bei der Auftragnehmerin gilt. Eine Stornierung der Schulung ist bis 14 Werktage vor dem festgelegten Termin kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 5 Werktagen vor der Schulung, wird eine Stornogebühr von 50% des Schulungshonorares von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Bereits angefallene Auslagen wie zBsp für die Anfertigung der Skripten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu bezahlen. Erfolgt die Stornierung der Schulung durch den Auftraggeber später als 5 Werktage vor der Schulung, ist der gesamte Schulungsbetrag zuzüglich angefallener Auslagen (Skripten etc.) vom Auftraggeber zu bezahlen. Wird ein Ersatztermin vereinbart, kommt die Stornoregelung für den ursprünglichen Termin dann nicht zur Anwendung, wenn die Auftragnehmerin einem Ersatztermin (Verlegung) schriftlich zustimmt hat und von der Auftragnehmerin der neue Termin schriftlich bestätigt wurde. Die Stornobedingungen gelten dann für den neuen Termin sinngemäß.

Wird die Auftragnehmerin durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis (zBsp. Erkrankung) daran gehindert, die Schulung vorzunehmen und ist auch kein Ersatztrainer verfügbar, wird zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ein Ersatztermin vereinbart, der von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wird. Die Auftragnehmerin ist in einem solchen Falle jedoch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber allenfalls damit verbundene Auslagen, Mehraufwendungen oder zusätzliche Kosten zu ersetzen; dies gilt auch in dem Fall, in welchem kein Ersatztermin vereinbart wird und die Schulung schließlich entfällt. Der Auftraggeber kann aus einer Verschiebung oder einem Entfall der Schulung keine Ersatzansprüche welcher Art auch immer gegenüber der Auftragnehmerin ableiten.

Ausgabe Oktober 2010

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